Winzergenossenschaft Schriesheim ist exklusiver GENUSSPARTNER der Bundesgartenschau 2023

BUGA-PIWI der Wein zur BUGA 2023 in Mannheim

Hierfür wurde einmalig abgefüllt ein Wein aus neuen, pilzwiderstandsfähigen (PIWI) Rebsorten mit dem Namen:

BUGA-PIWI

Entstanden ist eine frische und aromantische Cuvée aus den beiden Rebsorten Cabernet Blanc und Sauvitage. Unglaublich fruchtig, nach Pfirsich und Ananas erinnernd. Lebendig am Gaumen. Der perfekte Begleiter für warme Sommertage auf der Terasse oder aromaintensive Speisen. Die Rebsorten Cabernet Blanc und Sauvitage sind neue Kreuzungen mit besonderen Resistenzeigenschaften. Diese Rebsorten weisen eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Pilzkrankheiten auf und ermöglichen eine deutliche Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln. Somit wird Qualitativer Weingenuss auf eine neue Art revolutioniert.

 

Nachhaltiger Weingenuss der schmeckt!

BUGA-Piwi hier bestellen

Schriesheimer Winzer mit Weinberg bei der Bundesgartenschau

Sie heißen Souvignier Gris, Muscaris, Johanniter und Cabernet Cortis: pilzwiderstandsfähige Rebsorten für die Zukunft des deutschen Weinbaus. Mit insgesamt sieben dieser PIWI-Weine wird die Winzergenossenschaft Schriesheim bei der Bundesgartenschau 2023 von April bis Oktober in Mannheim vertreten sein. Auf dem ehemaligen Spinelli-Gelände werden gemeinsam mit dem Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg rund 300 Reben angepflanzt.

Ein Weinberg mitten auf dem Ausstellungsareal. Und ein Forschungsprojekt mit Genussfaktor. „Wir schaffen eine schöne Atmosphäre zum Wein probieren“, so Manuel Bretschi, Geschäftsführer der Winzergenossenschaft Schriesheim über den Auftritt auf dieser prominenten Bühne. In Zusammenarbeit mit der Winzergenossenschaft aus Herxheim am Berg wird außerdem eine Weinbar eröffnet. Beide Betriebe sind exklusive Genusspartner der BUGA 23.

 

Vielfältige Ausstellungsbeiträge auf der BUGA 23

Gemüseanbau, ein Weinberg, Augmented Reality oder eine Pedelec Station – die Besucher*innen der BUGA 23 können sich auf ein breit gefächertes
Angebot an Ausstellungsbeiträgen freuen. Am 14. April 2023 beginnt die BUGA 23 in Mannheim.

Zentraler Schauplatz wird neben dem bis dahin modernisierten Luisenpark mit
der “Neuen Parkmitte” das Spinelli-Gelände, eine frühere US-Militärkaserne. Auf diesem Gelände werden an zwei Standorten die
Ausstellungsbeiträge zu finden sein – in der U-Halle und auf dem Experimentierfeld. Mehr unter www.buga23.de

Teilnahme am Gewinnspiel

Gewinnspiel

Wir verlosen monatlich 2 Tagestickes für die BUGA23 in Mannheim. Um am Gewinnspiel teilzunehmen füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus und tragen bei Nachricht die Lösung auf folgende Frage ein:

Aus welchen zwei Rebsorten besteht der BUGA-Piwi?

 

Bitte addieren Sie 2 und 9.

Teilnahmebedingungen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Wein-und Vertriebsgenossenschaft eG Schriesheim

BUGA23- Gewinnspiel


1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname und eine E-Mail-Adresse anzugeben und die Gewinnspielfrage richtig zu beantworten. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.


2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt und die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beaufragte.


3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen von der Wein- und Vertriebsgenossenschaft eG Schriesheim oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels.

4.Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Aus allen Teilnehmern, die die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben, wird am letzten Tag des jeweiligen Monats der Gewinner/die Gewinnerin gezogen. Daraufhin werden die Gewinner per E-Mail verständigt und haben 7 Tage Zeit, ihren Gewinn in den Geschäftsräumen der Wein- und Vertriebsgenossenschaft eG Schriesheim abzuholen, danach verfällt der Anspruch.


5. Gewinn
Der Gewinn dieses Gewinnspiels besteht aus 2 Tagestickets für die BUGA23 in Mannheim. Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder in Bar ausgezahlt werden. Benachrichtigung der Gewinner Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.


7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich deutschem Recht.


8. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) von 7 Tagen nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.


9. Beendigungsmöglichkeiten
Die Wein- und Vertriebsgenossenschaft eG Schriesheim behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Website und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat Wein- und Vertriebsgenosseschaft eG Schriesheim zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.


10. Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Deutschland Gültigkeit haben.


11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.
Wein- und Vertriebsgenossenschaft eG Schriesheim haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, - erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Wein- und Vertriebsgenossenschaft eG Schriesheim haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet Wein- und Vertriebsgenossenschaft eG Schriesheim nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet Wein- und Vertriebsgenossenschaft eG Schriesheim nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sportalpen haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung
wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.